Bürgerbegehren für Schloss Teisbach
Bürgerbegehren nach Art. 18a GO
„Denkmalgeschützte Sanierung und Restaurierung von Schloss Teisbach“
Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Dingolfing das Schloss Teisbach, inklusive den Schlossmauern,
zum nächstmöglichen Zeitpunkt denkmalgeschützt saniert, mit restauratorischen Maßnahmen
erhält und für die Öffentlichkeit zugänglich macht?“
Begründung:
Das Schloss Teisbach ist ein ortsbildprägendes und denkmalgeschütztes Bauwerk von hoher
geschichtlicher, kultureller und identitätsstiftender Bedeutung für Dingolfing und Teisbach im
Besonderen.
Die Ausschussgemeinschaft Bürgerliste/FDP hat bereits am 24.03.2024 einen Antrag zur
denkmalgeschützten Sanierung von Schloss Teisbach eingereicht. Dieser Antrag wurde im
Stadtrat offiziell behandelt, jedoch leider nicht zur Abstimmung gebracht.
Hinzu kommt, dass sich das Schloss Teisbach seit mehr als zehn Jahren im Eigentum der Stadt
Dingolfing befindet, ohne dass bis heute Sanierungsarbeiten am Schloss selbst oder an den
Schlossmauern durchgeführt wurden. Das Gebäude verfällt dadurch zusehends, wodurch die
Bausubstanz gefährdet ist und erhebliche Mehrkosten durch weiteren Verzug entstehen
können.
Eine zeitnahe, professionelle Renovierung unter Einbeziehung staatlicher und europäischer
Förderprogramme ist nicht nur kulturpolitisch sinnvoll, sondern auch ökonomisch nachhaltig.
Das Schloss Teisbach kann nach seiner Renovierung als imponierende und in neuem Glanz
erstrahlende Veranstaltungsstätte wieder für kulturelle Zwecke, für Vereine, Ausstellungen oder
öffentliche Nutzungen dienen und so erheblichen Mehrwert für die Bevölkerung schaffen.
Die Sanierung von Schloss Teisbach ist nicht nur eine Maßnahme zum Erhalt eines historischen
Bauwerks, sondern auch eine Investition in die kulturelle Identität und die Zukunft der Region.
Sie bietet die Chance, das Schloss als lebendigen Ort der Geschichte, Kultur und Begegnung zu
bewahren und weiterzuentwickeln.
Vertretungsberechtigte Personen und Initiatoren des Bürgerbegehrens:

